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REACH

Erklärung zur EU-Verordnung 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung)

Die EU-Verordnung 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) dient der Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Als Unternehmen der Kunststoffverarbeitenden Industrie verpflichten wir uns, dieses Ziel zu erfüllen und den Anforderungen der REACH-Verordnung an unser Unternehmen und unsere Produkte mit großer Sorgfalt sicherzustellen.

Die von unserem Unternehmen hergestellten Produkte sind Erzeugnisse („articles“) und keine chemischen Stoffe („substances“) im Sinne der REACH-Verordnung.

Bis jetzt liegen uns keine Informationen vor, dass besorgniserregende Inhaltsstoffe (SVHC, substances of very high concern), die auf der offiziellen Kandidatenliste der europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) in Helsinki aufgeführt werden, in den von uns eingesetzten Rohstoffen enthalten sind, bzw. die 0,1% Grenze überschritten wird.

Der aus der REACH-Verordnung entstehenden Verpflichtung im Rahmen der Kommunikation mit Lieferanten und Kunden innerhalb der Lieferkette kommen wir gerne nach.

Darüber hinaus überwacht unser Unternehmen regelmäßig die Fortschreibung der offiziellen Kandidatenliste der ECHA.

Wir können Ihnen versichern, dass wir alle nötigen Schritte unternehmen werden, um unseren Kunden auch in Zukunft alle unsere Artikel ohne jegliche Einbußen durch die neue EU-Chemikaliengesetzgebung anbieten zu können.

Als Ansprechpartner zum Thema REACH steht Ihnen Geschäftsführer Kurt-Frederik Aue per Telefon oder Email zur Verfügung.

Kurt Aue GmbH - Kunststoffspritzguss